Flurneuordnung
Beschreibung
Die Flurneuordnung ist in Hessen ein wichtiges Instrumentarium zur integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen
- zur Verbesserung der Agrarstruktur,
- zur Dorferneuerung,
- zur naturnahen Entwicklung von Gewässern,
- zur Wasserrückhaltung,
- zum Schutz des Bodens und zur Verbesserung des Kleinklimas,
- zum Schutz der Natur,
- zur Landschaftspflege,
- zur Verbesserung von Freizeit- und Erholungsfunktionen,
- zur Verbesserung der (Verkehrs-) Infrastruktur sowie
- zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaften.
Die Flurneuordnung umfasst als Sammelbegriff
- die fünf Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz (Integralflurbereinigung, Unternehmensflurbereinigung, vereinfachtes Landentwicklungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegung sowie freiwilliger Landtausch),
- die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- das Landmanagement und
- das SILEK.
Flurbereinigung
Die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dient dem Ziel, eine raumordnerisch gewollte, regionaltypische, ökonomisch sinnvolle und umweltverträgliche Nutzung des Grund und Bodens (Landnutzung) auf der Grundlage konzeptioneller Vorgaben in sozialverträglicher Weise zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.
Landmanagement
Mit Landmanagement wird außerhalb normierter Verfahren durch Moderation, Steuerung und Begleitung von Prozessen die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unterstützt.
SILEK
SILEK ist ein auf einen räumlichen und thematischen Schwerpunkt beschränktes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, dessen Erarbeitung im Vorfeld von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden kann. Unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung werden für einen bestimmten Raum in einem gemeinsamen Prozess Chancen für den Raum analysiert, Entwicklungsziele identifiziert und Projekte initiiert, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken sollen.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
- Flurneuordnung(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
- Förderung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
- Bodenmanagement(Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Ansprechpartner
Gemeinde Buseck - Fachdienst Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Schlosshof
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Kulturzentrum
Linien:- Bus: Linie 25
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Amt für Bodenmanagement Marburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten
Am 23.12., 27.12., 30.12. und am 02.01. und 03.01.2025 sind wir nur telefonisch erreichbar.
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Erweiterte Erreichbarkeit:
Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016
Stichwörter
Flurneuordnung, Flurbereinigung, Geodaten, Geoinformationen, Landwirtschaftlicher Grundbesitz, Forstwirtschaftlicher Grundbesitz, Bodenordnung