Flurneuordnung
Beschreibung
Die Flurneuordnung ist in Hessen ein wichtiges Instrumentarium zur integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen
- zur Verbesserung der Agrarstruktur,
- zur Dorferneuerung,
- zur naturnahen Entwicklung von Gewässern,
- zur Wasserrückhaltung,
- zum Schutz des Bodens und zur Verbesserung des Kleinklimas,
- zum Schutz der Natur,
- zur Landschaftspflege,
- zur Verbesserung von Freizeit- und Erholungsfunktionen,
- zur Verbesserung der (Verkehrs-) Infrastruktur sowie
- zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaften.
Die Flurneuordnung umfasst als Sammelbegriff
- die fünf Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz (Integralflurbereinigung, Unternehmensflurbereinigung, vereinfachtes Landentwicklungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegung sowie freiwilliger Landtausch),
- die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- das Landmanagement und
- das SILEK.
Flurbereinigung
Die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dient dem Ziel, eine raumordnerisch gewollte, regionaltypische, ökonomisch sinnvolle und umweltverträgliche Nutzung des Grund und Bodens (Landnutzung) auf der Grundlage konzeptioneller Vorgaben in sozialverträglicher Weise zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.
Landmanagement
Mit Landmanagement wird außerhalb normierter Verfahren durch Moderation, Steuerung und Begleitung von Prozessen die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unterstützt.
SILEK
SILEK ist ein auf einen räumlichen und thematischen Schwerpunkt beschränktes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, dessen Erarbeitung im Vorfeld von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden kann. Unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung werden für einen bestimmten Raum in einem gemeinsamen Prozess Chancen für den Raum analysiert, Entwicklungsziele identifiziert und Projekte initiiert, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken sollen.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
- Flurneuordnung(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
- Förderung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
- Bodenmanagement(Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Ansprechpartner
Bau- und Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 23
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Lorsch
Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch
IBAN: DE42 5095 0068 0002 0036 97
BIC: HELADEF1BEN
Bankinstitut: Sparkasse Bensheim
Magistrat der Stadt Lorsch
Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch
IBAN: DE58 5089 0000 0015 8831 03
BIC: GENODEF1VBD
Bankinstitut: Volksbank Darmstadt - Südhessen eG
Weitere Informationen
Gilt nur für das Erdgeschoss.
Kreisverwaltung Bergstraße - Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++ Wir freuen uns sehr Sie wieder persönlich in Heppenheim beraten zu dürfen. Bitte beachten Sie die eingeschränkten Öffnungszeiten. Oder nutzen Sie weiterhin unser Online- Angebot oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail. Der Schutz von Ihnen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist uns sehr wichtig. Bitte unterstützen Sie uns dabei und halten Sie die Verhaltensregeln konsequent ein. +++
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Montag bis Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Ansonsten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6252 127-0
Internet
Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Anlaufstelle Offenbach-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Außenstelle Michelstadt-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016
Stichwörter
Flurneuordnung, Flurbereinigung, Geodaten, Geoinformationen, Landwirtschaftlicher Grundbesitz, Forstwirtschaftlicher Grundbesitz, Bodenordnung