Zuwendungsbestätigung

    Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

    Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Einkommensbesteuerung berücksichtigt werden.

    Beschreibung

    Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen (zum Beispiel Verein oder Stiftung) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommune, Land, Bund) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der § 52-54 der Abgabenordnung (AO) können beim Spender unter Berücksichtigung bestimmter Höchstsätze (20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Prozent der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter) im Rahmen der Einkommensbesteuerung abgezogen werden. Dazu ist eine von der begünstigten Organisation nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellte Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) notwendig, die der Spender auf Verlangen seines zuständigen Finanzamts vorlegen muss.

    Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Spenden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitgliedsbeiträge einschließlich Umlagen und Aufnahmegebühren.

    Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen.
    Nicht zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten. Unentgeltliche Arbeitsleistungen für einen Verein oder die kostenlose Überlassung von Räumen oder Fahrzeugen sind keine Spenden.

    Steuerbegünstigte Zwecke nach der Abgabenordnung sind

    • gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO),
    • mildtätige Zwecke (§ 53 AO) und
    • kirchliche Zwecke (§ 54 AO).

    Gemeinnützige Zwecke sind beispielsweise

    • die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Klima-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,
    • die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,
    • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland,
    • die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports.

    Bei Zuwendungen bis 300,00 Euro (bis 31. Dezember 2019: 200,00 Euro; sogenannte Kleinspenden) genügt dagegen eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung. Hier reicht als Nachweis für das Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (zum Beispiel der Kontoauszug, Lastschriftenzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) aus. Daneben muss sich aber aus einem von der begünstigten Organisation selbst hergestellten Beleg (zum Beispiel Durchschrift des Überweisungsträgers oder an dem Überweisungsträger anhängender Abschnitt oder zum Download zur Verfügung gestellter Beleg) mit folgenden Angaben ergeben:

    • der steuerbegünstigte Zweck,
    • Angaben über die Freistellung der Organisation von der Körperschaftsteuer,
    • Angaben, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

    Die Buchungsbestätigung muss folgendes enthalten:

    • Name und Konto-Nr. oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers,
    • den Betrag,
    • den Buchungstag sowie
    • die tatsächliche Durchführung der Zahlung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie nachstehend ermitteln.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ebersburg

    Aktuelles

    Die Gemeinde Ebersburg

    liegt mitten in Deutschland, an der Grenze der Bundesländer Hessen und Bayern, nahe Thüringen. Die Herren von Ebersberg herrschten zu früheren Zeiten von ihrer Burgveste aus im Fuldaer Land. Heute beherrscht die Ruine Ebersburg die Gemeinde aus zweierlei Sicht. Zum einen überragen die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg das gesamte Gemeindegebiet. Zum anderen ist die Ebersburg Wahrzeichen und Namensgeberin für die im Zuge der Gebietsreform in 1972 entstandenen Gemeinde und vereint damit die fünf ehemals selbständigen Ortsteile Ebersberg, Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers.

    Beschreibung

    Ebersburg stellt sich vor

    Die Gemeinde Ebersburg liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.

    Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.

    In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.

    Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.

    Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.

    Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
    Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    36157 Ebersburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag  08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Hinweis:

    Um einen reibungslosen Ablauf und bestmöglichen Service für Sie sicherzustellen, ist es erforderlich, Termine für alle Anliegen in den verschiedenen Abteilungen des Hauses zu vereinbaren. 

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Die Gemeinde Ebersburg

    liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.

    Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.

    In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.

    Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.

    Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.

    Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
    Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 2100 - Haushalt, Steuerung, Zahlungsverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag
    08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag, Donnerstag
    08:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2018

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

    Die verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen wurden mit BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl. I S. 1333) bekanntgegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 24.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Spendenquittung, Zuwendungsbestätigung, Spendenrecht, Spendenbescheinigungen, Spende, HMdF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)