Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Waldeck: Umzüge auf öffentlichen Straßen
Festumzüge (Karneval-, Laternen- oder Kirmesumzüge) müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bei der hiesigen Verwaltung beantragt werden.
Folgende Angaben müssen in dem Antrag enthalten sein:
Wenn der Antrag bei der hiesigen Verwaltung eingegangen ist, muss der Landkreis Waldeck-Frankenberg, die Polizei und das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Bad Arolsen angehört werden.
Wenn von diesen Stellen keine Bedenken gegen eine Durchführung eines Umzuges bestehen, wird von der Nationalparkstadt Waldeck eine Erlaubnis zur Durchführung eines Festumzuges ausgestellt.
Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen (abhänig davon, wann die Anhörungen zurückkommen)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Waldeck, Stadt - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kristin Ritte
Internet
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldeck: Umzüge auf öffentlichen Straßen
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Waldeck: Umzüge auf öffentlichen Straßen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
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