Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
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Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Gemeinde Twistetal - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mathias Stracke
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Fax: 05695 979933
Telefon Festnetz: 05695 979911
E-Mail: mathias.stracke@twistetal.de
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Werbestand, Kreisstraßen, Verkaufsstand, Sondernutzungsgenehmigung, Plätze, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst aufstellen, Straßen, Gerüst, Informationsstand, Bundesstraßen, Sondernutzungserlaubnis, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung, Warenstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Landesstraßen