Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
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Sicherheit und Ordnung
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Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
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Weitere Informationen
Das Ordnungsamt ist für vielfältige Bereiche des täglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Es ist unsere Aufgabe die Allgemeinheit und den einzelnen Bürger vor drohenden oder bereits eingetretenen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu schützen. Damit umfasst der Aufgabenbereich der Ordnungsverwaltung eine Vielzahl von Lebensbereichen, wie z. B. die Gewerbeausübung, die Nutzung von Straßen und Wegen, die Bekämpfung von Lärm, die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Auch die Überwachung des öffentlichen Verkehrsraumes gehört dazu.
Bei so vielfältigen Themengebieten ist die Balance zwischen den Vorstellungen oder Wünschen und den gesetzlichen Notwendigkeiten nicht immer leicht. Die Ergebnisse unserer Arbeit sind daher oft mit Eingriffen und Belastungen verbunden, das Ordnungsamt kann leider nicht alle Probleme lösen.
Nehmen Sie dennoch gern persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Dienstleistung.
Straßenverkehrsbehörde
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Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Weitere Informationen
Hinweise für Baunatal: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Ansprechpartner:
Herr Jähnert, Dw. 107
Frau Krainhöfner, Dw. 186
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sondernutzungsgenehmigung, Landesstraßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand, Informationsstand, Sondernutzung, Plätze, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kreisstraßen, Bundesstraßen, Werbestand, Straßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst