Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
    99108012005000

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 366-0

    Fax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Ronshausen - Melde-, Gewerbe-, Pass-, Ordnungsamt und Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Eisenacher Straße 12a

    36217 Ronshausen

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ronshausen
      Regionalbahn: Linie Cantus-Bahn, Linie R6
    • Haltestelle: Ronshausen, Bürgermeisteramt
      Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund, Linie 310

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
    Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06622 9231-12

    Telefon Festnetz: 06622 9231-10

    Telefon Festnetz: 06622 9231-11

    Fax: 06622 9231-20

    E-Mail: ordnungsamt@ronshausen.de

    E-Mail: gemeinde@ronshausen.de

    E-Mail: hauptamt@ronshausen.de

    E-Mail: charline.klauer@ronshausen.de

    Kontaktperson

    • Herr Thomas Schäfer (Verw.Ang.)
    • Frau Beate Killmer (Verw.Ang.)
    • Frau Charline Klauer
    • Frau Silvia Wöll

    Internet

    Formulare

    Antrag Sondernutzung Wertstoffcontaineraufstellung

    Weitere Informationen

    Die Gemeinde Ronshausen ist neben den Städten Bebra und Rotenburg a.d.F. Mitglied im Müllabhol-Zweckverband "Rotenburg", Rathausmarkt 1, 36179 Bebra (Tel. 06622 9262-0, Fax 06622 9262-22, www.mzv-rotenburg-bebra.de). Dieser Zweckverband ist zuständig für die Abholung und Entsorgung des Rest-, Bio- und Sperrmülls, Papier etc.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Ronshausen - Büroleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Eisenacher Straße 12a

    36217 Ronshausen

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ronshausen
      Regionalbahn: Linie Cantus-Bahn, Linie R6
    • Haltestelle: Ronshausen, Bürgermeisteramt
      Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund, Linie 310

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
    Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06622 9231-11

    Fax: 06622 9231-20

    E-Mail: charline.klauer@ronshausen.de

    Kontaktperson

    • Frau Charline Klauer

    Internet

    Formulare

    Antrag Sondernutzung Wertstoffcontaineraufstellung

    Weitere Informationen

    Die Gemeinde Ronshausen ist neben den Städten Bebra und Rotenburg/F. Mitglied im Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra (Tel. 06622 / 9262-0, Fax 06622 /92 62 -22, www.mzv-rotenburg-bebra.de). Dieser Zweckverband ist zuständig für die Abholung und Entsorgung des Rest-, Bio- und Sperrmülls, Papier etc.

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sondernutzungserlaubnis, Kreisstraßen, Plätze, Bundesstraßen, Gerüst aufstellen, Gerüst, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßen, Verkaufsstand, Sondernutzungsgenehmigung, Werbestand, Sondernutzung, Warenstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Landesstraßen, Informationsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019