Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
    99108012005000

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10
    65185 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 366-0

    Fax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Ludwigsau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 1
    36251 Ludwigsau

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06621 9201-0

    Fax: 06621 9201-92

    E-Mail: info@ludwigsau.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Girocard
    • SEPA-Überweisung
    • Bargeldzahlung
    • SEPA-Lastschrift

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA.), Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet), SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA)

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Ludwigsau - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 1
    36251 Ludwigsau

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06621 9201-27

    Fax: 06621 9201-92

    E-Mail: Sebastian.Trapp@Ludwigsau.de

    Kontaktperson

    • Herr Sebastian Trapp

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Straßen, Plätze, Landesstraßen, Kreisstraßen, Bundesstraßen, Sondernutzungsgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Warenstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Werbestand, Informationsstand, Verkaufsstand, Gerüst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019