Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Unterer Eingang Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Oberer Eingang Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wallweg
Linien:- Bus: Linie 26
- Haltestelle: Georgstraße
Linien:- Bus: Linie 26
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10
36161 Poppenhausen (Wasserkuppe)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 08:00 - 12:30 Uhr Montag, Mittwoch, Donnerstag von 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag von 13:30 - 17:30 Uhr Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Landkreis Fulda - Fachdienst 3300 - Verkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)
Kontakt
Telefon: 0661 6006-1100(Bürgerservice des Landkreises Fulda)
Telefax: 0661 6006-1141
Internet
Weitere Informationen
Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzungsgenehmigung, Kreisstraßen, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Verkaufsstand, Plätze, Sondernutzung, Gerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand