Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Kassel: Sondernutzungserlaubnisse
Es gibt eine Vielzahl von straßenrechtlichen Sondernutzungen, die beim Ordnungsamt beantragt werden können.
Bitte informieren Sie sich je nach Anliegen über den entsprechenden Link:
Möchten Sie als Geschäftsinhaber vor Ihrem Geschäft zur Ausstellung eines Teils Ihrer Produktpalette öffentliche Fläche nutzen oder einen werbefreien Fahrradständer bzw. Blumenkübel aufstellen?
Sondernutzungserlaubnis an Geschäftsinhaber zur Ausstellung von Warenpräsentationen
Benötigen Sie vorübergehend (z. B. wegen Umbaumaßnahmen) öffentliche Fläche zur Aufstellung eines Verkaufsstandes bzw. Verkaufscontainers vor Ihrem Ladengeschäft?
Sondernutzung an Geschäftsinhaber zur Aufstellung von Verkaufsständen (vorübergehender Ersatz)
Möchten Sie über politische, religiöse oder sonstige Themen auf öffentlicher Fläche informieren oder einen Wahlkampfstand betreiben?
Sondernutzungserlaubnis für Informationsstände
Möchten Sie auf öffentlicher Fläche einzeln oder in Kleingruppen musizieren oder als Kleinkünstler etwas darbieten?
Sondernutzungserlaubnis für Kleinkunst und Straßenmusik
Sie möchten eine (größere) Veranstaltung innerhalb des Stadtgebietes von Kassel unter freiem Himmel durchführen, bei der u. a. Speisen und Getränke angeboten werden?
Koordination von Veranstaltungen
Wollen Sie Ihre Veranstaltung bzw. Ihren Gewerbebetrieb bewerben oder eine Promotions-Aktion (Flyer bzw. give away-Verteilung) durchführen?
Sondernutzung zur Plakatierung
Möchten Sie Ihre nichtgewerbliche Veranstaltung mit Plakaten bewerben (gilt nicht für Wahlwerbung und nicht gewerbliche Flyer-Verteilung)?
Plakatierung - nicht gewerblich
Möchten Sie in Ausübung Ihres Gastronomiebetriebes öffentliche Fläche zum Betrieb eines Wirtschaftsgartens (Aufstellung von Tischen und Stühlen/Sonnenschirm nutzen?
Gaststättengewerbe (Straßencafe) anzeigen
Möchten Sie Ihre selbsterzeugten Produkte auf einem Markt oder einem saisonalen Verkaufsstand anbieten?
Voraussetzung
Grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen ist, dass die gewünschte Fläche frei verfügbar ist und durch die Sondernutzung kein Gefahrenmoment entsteht.
Verfahrensablauf
Veranstaltungen mit Abgabe von Speisen/Getränken sind mindestens 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen. Bei größeren Veranstaltungen empfehlen wir eine Anmeldefrists von mindestens 3 - 6 Monaten vor Beginn.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Sondernutzungserlaubnisse
Formloser schriftlicher Antrag mit genauen Angaben über den Antragsteller, den Ort, den Zeitraum und die Art der beabsichtigten Sondernutzung. Weitergehende Informationen zu der jeweiligen Sondernutzung finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen".
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Sondernutzungserlaubnisse
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Hinweise für Kassel: Sondernutzungserlaubnisse
Anträge müssen mindestens eine Woche vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich gestellt werden.Sehr oft müssen bei Sondernutzungen Abstimmungen mit anderen Ämtern getroffen werden, was eine gewisse Vorlaufzeit beansprucht.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Kassel: Sondernutzungserlaubnisse
Weitere Informationen über anfallende Gebühren entnehmen Sie bitte der jeweiligen Sondernutzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kassel: Sondernutzungserlaubnisse
Sofern Sie einen Bauschuttcontainer zur Sondernutzung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt.
Weitere Informationen finden Sie in nachfolgendem Link:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Warenstand, Gerüst aufstellen, Bundesstraßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Werbestand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Informationsstand, Straßen, Plätze, Sondernutzungsgenehmigung, Gerüst, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Verkaufsstand, Sondernutzung, Landesstraßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Kreisstraßen, Sondernutzungserlaubnis