Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gewerbeamt / Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Weihersweg 24

    36326 Antrifttal

    (OT Ruhlkirchen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag

    08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Montag und Mittwoch

    13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 

    (Termine nur nach telefonischer Vereinbarung  (06631/918050)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen IBAN: DE26 5185 0079 0301 0096 15

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Straßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzungsgenehmigung, Kreisstraßen, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Verkaufsstand, Plätze, Sondernutzung, Gerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)