Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
    99108012005000

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Hinweise für Gießen: Spezialisierung

    Gerne wird in der Gießener Fußgängerzone beispielsweise mittels eines Informationsstandes oder Verteilen von Handzetteln über ein Anliegen informiert oder für ein Anliegen geworben. Für das Aufstellen von Informationsständen und Ähnlichem muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden, da die Straße über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.

    Die Plätze, an denen eine Sondernutzung ohne größere Behinderung des Fußgänger- und des berechtigten Fahrzeugverkehrs in der Fußgängerzone stattfinden kann, sind festgelegt: Seltersweg/Ecke Löwengasse, Seltersweg 19, Seltersweg 15, Seltersweg 11, Kreuzplatz 2, am Kugelbrunnen, am Marktplatz, Kaplansgasse (hinterer Teil zur Bahnhofstraße), Katharinengasse/Ecke Löwengasse, Kirchenplatz

    Auch Künstler, Straßenmusiker, Kunsthandwerker unterliegen der Pflicht, eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen. In der Regel wird jedoch die Gebühr bei Solokünstlern entfallen.
    Nach Antragseingang wird geprüft, ob die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann. Gegebenenfalls wird mit Ihnen zur Klärung offener Fragen Kontakt aufgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 366-0

    Fax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

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    Sprache: de

    Ordnungsamt - Ordnungs- und Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    35390 Gießen

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0641 306-1911

    Telefon Festnetz: 0641 306-1912

    Fax: 0641 306-1919

    E-Mail: gewerbe@giessen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

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    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Dienstag nach Vereinbarung; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie auch telefonisch einen Termin vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0641 306-3200

    Fax: 0641 306-1501

    E-Mail: 3200@giessen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Hinweise für Gießen: Spezialisierung

    Die Sondernutzungserlaubnis ist formlos schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss neben den genannten Angaben die verantwortliche Person mit Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer sowie den Zweck der Sondernutzung enthalten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sondernutzungserlaubnis, Kreisstraßen, Plätze, Bundesstraßen, Gerüst aufstellen, Gerüst, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßen, Verkaufsstand, Sondernutzungsgenehmigung, Werbestand, Sondernutzung, Warenstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Landesstraßen, Informationsstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019