Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Gerne wird in der Gießener Fußgängerzone beispielsweise mittels eines Informationsstandes oder Verteilen von Handzetteln über ein Anliegen informiert oder für ein Anliegen geworben. Für das Aufstellen von Informationsständen und Ähnlichem muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden, da die Straße über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
Die Plätze, an denen eine Sondernutzung ohne größere Behinderung des Fußgänger- und des berechtigten Fahrzeugverkehrs in der Fußgängerzone stattfinden kann, sind festgelegt: Seltersweg/Ecke Löwengasse, Seltersweg 19, Seltersweg 15, Seltersweg 11, Kreuzplatz 2, am Kugelbrunnen, am Marktplatz, Kaplansgasse (hinterer Teil zur Bahnhofstraße), Katharinengasse/Ecke Löwengasse, Kirchenplatz
Auch Künstler, Straßenmusiker, Kunsthandwerker unterliegen der Pflicht, eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen. In der Regel wird jedoch die Gebühr bei Solokünstlern entfallen.
Nach Antragseingang wird geprüft, ob die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann. Gegebenenfalls wird mit Ihnen zur Klärung offener Fragen Kontakt aufgenommen.
Gerne wird in der Gießener Fußgängerzone beispielsweise mittels eines Informationsstandes oder Verteilen von Handzetteln über ein Anliegen informiert oder für ein Anliegen geworben. Für das Aufstellen von Informationsständen und Ähnlichem muss eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden, da die Straße über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
Die Plätze, an denen eine Sondernutzung ohne größere Behinderung des Fußgänger- und des berechtigten Fahrzeugverkehrs in der Fußgängerzone stattfinden kann, sind festgelegt: Seltersweg/Ecke Löwengasse, Seltersweg 19, Seltersweg 15, Seltersweg 11, Kreuzplatz 2, am Kugelbrunnen, am Marktplatz, Kaplansgasse (hinterer Teil zur Bahnhofstraße), Katharinengasse/Ecke Löwengasse, Kirchenplatz
Auch Künstler, Straßenmusiker, Kunsthandwerker unterliegen der Pflicht, eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen. In der Regel wird jedoch die Gebühr bei Solokünstlern entfallen.
Nach Antragseingang wird geprüft, ob die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann. Gegebenenfalls wird mit Ihnen zur Klärung offener Fragen Kontakt aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Dienstag nach Vereinbarung; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie auch telefonisch einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Sachgebiet Gewerbe - Team Gewerberegister
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Die Sondernutzungserlaubnis ist formlos schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss neben den genannten Angaben die verantwortliche Person mit Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer sowie den Zweck der Sondernutzung enthalten.
Die Sondernutzungserlaubnis ist formlos schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss neben den genannten Angaben die verantwortliche Person mit Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer sowie den Zweck der Sondernutzung enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzungsgenehmigung, Kreisstraßen, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Verkaufsstand, Plätze, Sondernutzung, Gerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand