• Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach, Hessen)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Beschreibung

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
  • Fahrradständer
  • Plakatierung

Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Hinweise für Neu-Isenburg: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

Ansprechpartner

Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

Adresse

Hausanschrift

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

Kontakt

Telefon: +49 611 366-0

Telefax: +49 611 366-3435

E-Mail: info@mobil.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 27.10.2016

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Hugenottenallee 53

63263 Neu-Isenburg

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr 
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06102 241-300

Telefon: 06102 241-338(Geschäftsstelle für Bürgeranliegen)

E-Mail: sicherheit@stadt-neu-isenburg.de

Stichwörter

Ordnungsamt, Ordnungspolizei, Stadtpolizei, Ordnungsbehörde

Version

Technisch geändert am 10.04.2025

Sprachversion

de

Sprache: de

Formulare

In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Kosten

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 12.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Sondernutzungsgenehmigung, Landesstraßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand, Informationsstand, Sondernutzung, Plätze, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Kreisstraßen, Bundesstraßen, Werbestand, Straßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019