Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden
Kontakt
Internet
Stadt Kelkheim (Taunus) - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Gagernring 6
65779 Kelkheim (Taunus)
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Kelkheim-Mitte
Regionalbahn: Linie 12 - Haltestelle: Rathaus Kelkheim
Bus: Linie 263 und 804
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06195 803-607
Telefon Festnetz: 06195 803-604
Fax: 06195 803-666
E-Mail: ordnungsamt@kelkheim.de
Internet
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Straßen, Plätze, Landesstraßen, Kreisstraßen, Bundesstraßen, Sondernutzungsgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Warenstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Werbestand, Informationsstand, Verkaufsstand, Gerüst