Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Ordnungsamt
Aktuelles
Das Ordnungsamt ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung innerhalb einer Gemeinde zuständig. Hier können Sie Verbrennungen pflanzlicher Abfälle oder Lagerfeuer anmelden, Straßensperrungen und das Aufstellen von Container genehmigen oder Parkausweise ausstellen lassen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6185 180050
Telefon: +49 6185 180010
Telefax: 06185 180067
E-Mail: c.marra@hammersbach.de
E-Mail: p.heinz@hammersbach.de
Kontaktperson
Herr Peter Heinz
Frau Chiara Marra
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
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