Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Modautal

    Adresse

    Hausanschrift

    Odenwaldstraße 34

    64397 Modautal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Odenwaldstraße 34
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Odenwaldstraße 34
    Anzahl der Stellplätze: 13
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch: 14:00 - 18:30 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Modautal

    Empfänger: Gemeinde Modautal

    IBAN: DE53 5519 0000 0794 2430 14

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Volksbank Darmstadt Mainz eG

    Gemeinde Modautal

    Empfänger: Gemeinde Modautal

    IBAN: DE98 5001 0060 0069 4056 03

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Gemeinde Modautal

    Empfänger: Gemeinde Modautal

    IBAN: DE10 5085 0150 0045 0002 06

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Sparkasse Darmstadt

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Werbestand, Kreisstraßen, Verkaufsstand, Sondernutzungsgenehmigung, Plätze, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst aufstellen, Straßen, Gerüst, Informationsstand, Bundesstraßen, Sondernutzungserlaubnis, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung, Warenstand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Landesstraßen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English