Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Martin Haape (Teamleiter)
Frau Lisa Block
Hausanschrift
Frau Martina Diry
Herr Silvio Franz
Frau Martina Langelott
Frau Sophia Meyer
Herr Stefan Niggemann
Frau Jutta Schröck
Frau Lea Seitz
Hausanschrift
E-Mail: lea.seitz@bensheim.de
Frau Katja Swatschina
Hausanschrift
Frau Pia Vidakovic
Frau Silvia Vonderheid
Herr Felix Bauer (Stadtpolizist)
Hausanschrift
E-Mail: felix.bauer@bensheim.de
Herr Matthias Becker (Stadtpolizist)
Hausanschrift
E-Mail: matthias.becker@bensheim.de
Herr Thorsten Buß (Stadtpolizist)
Hausanschrift
E-Mail: thorsten.buss@bensheim.de
Herr Sebastian Engelbrecht (Stadtpolizist)
Hausanschrift
Herr Osman Hüyük (Stadtpolizist)
Hausanschrift
E-Mail: osman.hueyuek@bensheim.de
Herr Karl-Heinz Reichert (Stadtpolizist)
Hausanschrift
Herr Gerd Rotschadl (Stadtpolizist)
Herr Patrick Seiche (Stadtpolizist)
Hausanschrift
E-Mail: patrick.seiche@bensheim.de
Herr Huseyin Ucar (Stadtpolizist)
Hausanschrift
E-Mail: huseyin.ucar@bensheim.de
Herr Ralf van den Dungen (Stadtpolizist)
Hausanschrift
E-Mail: ralf.vandendungen@bensheim.de
Herr Heico Wennrich (Stadtpolizist)
Hausanschrift
E-Mail: heico.wennrich@bensheim.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bensheim: Stadt Bensheim
Benötigt werden noch Anträge, in denen Standort, Art, und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen angegeben sind..
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Bensheim: Stadt Bensheim
Die Gebühren sind abhängig von der Größe (50 € bis 2000 €).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Warenstand, Gerüst aufstellen, Bundesstraßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Werbestand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Informationsstand, Straßen, Plätze, Sondernutzungsgenehmigung, Gerüst, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Verkaufsstand, Sondernutzung, Landesstraßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Kreisstraßen, Sondernutzungserlaubnis