Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienst

    Sondernutzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze

    ID: L100001_421517345

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrsbehörde erteilt die Erlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes. Diese Erlaubnis wird beispielsweise für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zur Außenbewirtschaftung, für Warenauslagen oder für Werbeständer benötigt.

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    Zahlungsweise

    • Rechnung

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    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 15

    65189 Wiesbaden

    Haltestellen

    • Haltestelle: Statistisches Bundesamt
      Linien:
      • Bus: Linie 16
      • Bus: Linie 27
      • Bus: Linie 27b
      • Bus: Linie 37
      • Bus: Linie 806

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 314457

    Telefax: +49 611 314936

    E-Mail: strassenverkehr-stadtpolizei@wiesbaden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 15

    65189 Wiesbaden

    Haltestellen

    • Haltestelle: Statistisches Bundesamt
      Linien:
      • Bus: Linie 16
      • Bus: Linie 27
      • Bus: Linie 27b
      • Bus: Linie 37
      • Bus: Linie 806

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag geschlossen

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag geschlossen

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 318495

    Telefax: +49 611 3912

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@wiesbaden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    65183 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: 0611 31-0

    Telefax: 0611 31-3900

    E-Mail: oberbuergermeister@wiesbaden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Landesstraßen, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst aufstellen, Sondernutzungsgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis, Bundesstraßen, Warenstand, Plätze, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßen, Verkaufsstand, Kreisstraßen, Werbestand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Gerüst, Informationsstand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019