Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Darmstadt: Wirtschaftsgärten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich für die Errichtung einer Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Fläche im Zusammenhang mit einem Gaststättenbetrieb.
Was ist ein Wirtschaftsgarten?
Unter dem Begriff Wirtschaftsgarten werden in Darmstadt, sämtliche auf öffentlicher Fläche durch etwa Tische und Stühle betriebenen Gastronomiebetriebe subsumiert.
- Gestaltungsbereich
- In der Innenstadt ist die Gestaltungsrichtlinie zu beachten:> Broschüre "Gestaltung von Sondernutzungen - Wissenschaftsstadt Darmstadt, Innenstadt"
Wichtig:
Für Wirtschaftsgärten auf privaten Flächen ist im Rahmen des Baurechts das Bauaufsichtsamt zuständig.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich für die Errichtung einer Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Fläche im Zusammenhang mit einem Gaststättenbetrieb.
Was ist ein Wirtschaftsgarten?
Unter dem Begriff Wirtschaftsgarten werden in Darmstadt, sämtliche auf öffentlicher Fläche durch etwa Tische und Stühle betriebenen Gastronomiebetriebe subsumiert.
- Gestaltungsbereich
- In der Innenstadt ist die Gestaltungsrichtlinie zu beachten:> Broschüre "Gestaltung von Sondernutzungen - Wissenschaftsstadt Darmstadt, Innenstadt"
Wichtig:
Für Wirtschaftsgärten auf privaten Flächen ist im Rahmen des Baurechts das Bauaufsichtsamt zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Gaststätten- und Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
In Ausnahmefällen ist Dienstags auch ein späterer Termin möglich. Bitte nehmen Sie hierzu telefonisch Kontakt mit uns auf.
Kontakt
Telefon: 06151 132296
Telefon: 06151 132290
Telefax: 06151 133920
E-Mail: gewerbeordnungsamt@darmstadt.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Darmstadt: Wirtschaftsgärten
- Formloser Antrag, der zum Inhalt die Art und Dauer der Sondernutzung hat, einschließlich Lageplan
- Bei Gaststätten muß eine Konzession über die Nutzungsfläche vorliegen
- Formloser Antrag, der zum Inhalt die Art und Dauer der Sondernutzung hat, einschließlich Lageplan
- Bei Gaststätten muß eine Konzession über die Nutzungsfläche vorliegen
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Darmstadt: Wirtschaftsgärten
Die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für den öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet sind wie folgt geregelt:
- Die Erlaubnispflicht ergibt sich aus dem Hessischen Straßengesetz (HStrG)
(wonach öffentliche Verkehrsflächen zum Allgemeingebrauch aller Verkehrsteilnehmenden gewidmet sind. Daher stellt z. B. ein Wirtschaftsgarten eine erlaubnispflichtige Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus dar). - sowie in der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für den öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet sind wie folgt geregelt:
- Die Erlaubnispflicht ergibt sich aus dem Hessischen Straßengesetz (HStrG)
(wonach öffentliche Verkehrsflächen zum Allgemeingebrauch aller Verkehrsteilnehmenden gewidmet sind. Daher stellt z. B. ein Wirtschaftsgarten eine erlaubnispflichtige Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus dar). - sowie in der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Darmstadt: Wirtschaftsgärten
Je nach Größe der genutzten Fläche und Art und Weise der Nutzung - Auskünfte sind nur für konkrete Fälle möglich.
Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung
Je nach Größe der genutzten Fläche und Art und Weise der Nutzung - Auskünfte sind nur für konkrete Fälle möglich.
Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzungsgenehmigung, Kreisstraßen, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Verkaufsstand, Plätze, Sondernutzung, Gerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand