Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ringgau - Bauen, Planen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 3
    37296 Ringgau

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    Öffnungszeiten

    Montag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
    und von 14.00 bis 15.45 Uhr

    Donnerstag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
    und von 14.00 bis 17.45 Uhr

    Freitag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05659 9797-13

    Fax: 05659 9797-21

    E-Mail: Uwe.Dietzel@ringgau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 3 - Aufsicht, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 15/15a
    37269 Eschwege

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
      Regionalbahn: Linie R 7 Eschwege
    • Haltestelle: Stadtbahnhof
      Bus: Linie Linienbusse aus allen Richtungen

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05651 302-0

    Fax: 05651 302-1999

    E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
    BIC: HELADEF1ESW
    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008
    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Fasching, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Umzüge, Fastnacht, Kerb, Volksfest, Veranstaltung, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019