Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Beschilderung von Straßen und Baustellen
Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
Genehmigung von motor- und radsportlichen Veranstaltungen
Taxi- und Mietwagen-Genehmigungen
Beschilderung von Straßen und Baustellen
Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
Genehmigung von motor- und radsportlichen Veranstaltungen
Taxi- und Mietwagen-Genehmigungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Körle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Körle
Linien:- Regionalbahn: Linie RT5
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr Mi 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Für Behinderte ist eine Klingel / Sprechanlage angebracht.
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Umzug, Fastnacht, Umzüge, Veranstaltung, Volksfest, Genehmigung, Kerb, Veranstaltungsgenehmigung, Fasching