Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Weilburg - FD 1.3 Sicherheit, Ordnung + Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1420

    35774 Weilburg

    Hausanschrift

    Mauerstraße 6/8

    35781 Weilburg

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Mauerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Mauerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkdeck Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkdeck Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 250
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06471 314-0

    Fax: 06471 314-77

    E-Mail: weilburg@weilburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Genehmigung, Fasching, Veranstaltungsgenehmigung, Kerb, Fastnacht, Veranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019