Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Elz - Amt 30: Ordnungsamt

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt hat den größten Kundenkontakt des Rathauses und gliedert sich derzeit in 6 Bereiche. Im Rahmen der Neuorganisation will das Amt weg vom Behördenimage und sich zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb weiter entwickeln.

        • Ordnungswesen/Gewerbewesen/Sozialwesen/Straßenverkehrsbehörde  

        • Standesamt/Friedhofsverwaltung  

        • Meldewesen/Passstelle/Fundwesen

        • Kindergartenverwaltung/Marktwesen  

        • Jugendarbeit/Jugendtaxi  

        • Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Donnerstag 14.00 - 18.00

    Gewerbeamt nur mit vorheriger Terminvergabe, besetzt ab 09:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06431 9575-89

    E-Mail: ordnung@elz-ww.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Gemeinsames Registerportal der Länder

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Elz - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Donnerstag 14.00 - 18.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06431 9575-38

    Fax: 06431 9575-77

    Weitere Informationen

     • Standesamt

    Entgegennahme der Geburts- und Sterbefallanzeigen mit anschl. Beurkundung, Urkundenausstellung (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde, beglaubigte Abschriften der Personenstandsregister) Geburtenanzeige, Anmeldung und Durchführung der Eheschließungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Ausstellung der Personenstandsurkunden, Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen, Namensänderungen, Namenserteilung, Nachbeurkundung der Eheschließungen im Ausland, nachträgliche Namenserklärungen nach Eheschließungen im Ausland, öffentlich-rechtliche Beglaubigungen gemäß dem Personenstandswesen, Adoption, Eheregister, Familienbuch, Anerkennung der Auflösungen von Eheschließungen im Ausland

    • Lebenspartnerschaftsbehörde

    Entgegennahme der Anmeldungen der Lebenspartnerschaften, Durchführung der Lebenspartnerschaften, Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunden

    • Namensänderungsbehörde

    Entgegennahme der behördlichen Vor- und Familiennamensänderungen, Ausstellung der Änderungsurkunden

    • Friedhofsverwaltung

    Entgegennahme der Bestattungsanmeldungen, Bestattungsgenehmigungen, Durchführung der Bestattungen, Genehmigung zur Herrichtung von Grabmalanlagen, Grabräumung, Bestattungswesen, Planung erforderlicher Friedhofserweiterungen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Genehmigung, Fasching, Veranstaltungsgenehmigung, Kerb, Fastnacht, Veranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019