Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 15.6 Technisches Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    (Standort Wetzlar)

    Baumeisterweg 3

    35576 Wetzlar

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplatz Baumeisterweg
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halaatestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) oder Seibertstraße
      Bus: Linie Linie hinzufügen Alles entfernen Bus: WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35576 Wetzlar

    Hausanschrift

    (Standort Herborn Burg)

    Junostraße 1F

    35745 Herborn

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplatz Baumeisterweg
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halaatestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) oder Seibertstraße
      Bus: Linie Linie hinzufügen Alles entfernen Bus: WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

    BIC:

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Stichwörter

    Straßenverkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Bürgerservice / Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    35767 Breitscheid

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

    Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02777 9133-11

    Fax: 02777 9133-26

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung
    • Bargeldzahlung
    • Paypal

    Bankverbindung

    Gemeinde Breitscheid

    Empfänger: Gemeinde Breitscheid

    IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Überweisung, Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.), Barzahlung, Lastschrift

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Genehmigung, Fasching, Veranstaltungsgenehmigung, Kerb, Fastnacht, Veranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019