Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Stadt Laubach - Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk Laubach-Lich
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Lich
- Mo., Mi., Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr
- Di.: 07:30 - 16:00 Uhr
- Do.: 07:30 - 18:00 Uhr
- Sa.: 10:00 - 13:00 Uhr
übrige Verwaltung Lich
- Mo. bis Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
- Di.: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
- Do.: zus. 14:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindung
Stadtkasse Laubach
Empfänger: Stadtkasse Laubach
IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56
BIC: HELADEF1LAU
Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen
Weitere Informationen
Die Kommunen Laubach und Lich haben einen gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk mit Sitz in 35423 Lich, Unterstadt 1, gegründet. Dieser nimmt die genannten Aufgaben für die beiden Kommunen wahr.
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Umzug, Fastnacht, Umzüge, Veranstaltung, Volksfest, Genehmigung, Kerb, Veranstaltungsgenehmigung, Fasching