Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Fachdienst 2 . 1 Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrngasse 3
    65468 Trebur

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag, Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06147 208-0

    E-Mail: ordnungsamt@trebur.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Trebur

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrngasse 3
    65468 Trebur

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag, Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06147 208-0

    Fax: 06147 3969

    E-Mail: gemeinde@trebur.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008
    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Fasching, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Umzüge, Fastnacht, Kerb, Volksfest, Veranstaltung, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019