Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Viele Angelegenheiten können schriftlich oder telefonisch geklärt werden. In manchen Fällen ist jedoch ein vor Ort Termin erforderlich. Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind diese Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail mit den vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) und dem Termingrund an das zuständige Sachgebiet.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06142 832407
Telefon Festnetz: 06142 832457
Telefon Festnetz: 06142 832455
Telefon Festnetz: 06142 832467
E-Mail: stvo@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Stichwörter
Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fasching, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Umzüge, Fastnacht, Kerb, Volksfest, Veranstaltung, Genehmigung