Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Dörfler-Allee 4
    65428 Rüsselsheim am Main

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Viele Angelegenheiten können schriftlich oder telefonisch geklärt werden. In manchen Fällen ist jedoch ein vor Ort Termin erforderlich. Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind diese Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail mit den vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) und dem Termingrund an das zuständige Sachgebiet. 

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06142 832407

    Telefon Festnetz: 06142 832457

    Telefon Festnetz: 06142 832455

    Telefon Festnetz: 06142 832467

    E-Mail: stvo@ruesselsheim.de

    E-Mail: verkehrsueberwachung@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    • Sachbearbeitung
    • Sachbearbeitung
    • Sachbearbeitung
    • Sachbearbeitung

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008
    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Fasching, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Umzüge, Fastnacht, Kerb, Volksfest, Veranstaltung, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019