Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Messel - Büro des Bürgermeisters, Wirtschaftsförderung, Sicherheit und Ordnung, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit (FB 0)
Adresse
Postanschrift
Kohlweg 15
64409 Messel
Öffnungszeiten
Dienstag:
8:00 - 12:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Donnerstag:
8:00 - 12:00 Uhr
offene Sprechstunde
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06159 7157-11
Telefax: 06159 7157-13
E-Mail: buergermeister@messel.de
E-Mail: nachrichtenblatt@messel.de
E-Mail: ordnungsamt@messel.de
E-Mail: vorzimmer@messel.de
Kontaktperson
Herr Jens Doleschal
Postanschrift
Kohlweg 15
64409 Messel
Telefon Festnetz: 06159 715720
E-Mail: wahlen@messel.de
E-Mail: ordnungsamt@messel.de
Formulare
Verkehrsrechtliche Anordnung (z.B. Baustelleneinrichtung, Containerstellung)
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr
Adresse
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Postanschrift
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: verkehr-fachbereich@ladadi.de
Internet
Stichwörter
Auto, Baustellen, Fahrtenbuch, Fahrzeug, Führerschein, Kfz, Motorrad, Personenbeförderungsschein, Schilder, Straßen
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Veranstaltung, Umzüge, Kerb, Veranstaltungsgenehmigung, Fasching, Fastnacht, Genehmigung, Umzug, Volksfest