Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße nur bei gemeindeübergreifenden Veranstaltungen und wenn Bundestraßen betroffen sind.
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße nur bei gemeindeübergreifenden Veranstaltungen und wenn Bundestraßen betroffen sind.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 7 a
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Max Pfeifer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5617
Frau Petra Bühl
Frau Heike Petermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5369
Gemeinde Abtsteinach - Haupt- & Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 2
69518 Abtsteinach
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin nicht gewährleistet.
Kontakt
Telefon: 06207 9407-11
E-Mail: hauptamt@abtsteinach.de
Kontaktperson
Stefan Pape
Postanschrift
Kirchstraße 2
69518 Abtsteinach
E-Mail: stefan.pape@abtsteinach.de
Telefon Festnetz: 06207 9407-11
Fax: 06207 9407-30
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Umzug, Fastnacht, Umzüge, Veranstaltung, Volksfest, Genehmigung, Kerb, Veranstaltungsgenehmigung, Fasching