Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Service-Center Veranstaltungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache im Ordnungsamt ist nur mit Termin möglich. Diesen vereinbaren Sie am besten per E-Mail.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-42448(Bockenheim, Kuhwaldsiedlung, Westend, Industriehof, Rödelheim, Sindlingen, Unterliederbach, Zeilsheim und Sossenheim)
Telefon: +49 69 212-48145(Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt, Kalbach, Riedberg, Praunheim und Hausen)
Telefon: +49 69 212-44191(Nordend, Bornheim, Ostend, Osthafen)
Telefon: +49 69 212-42296(Höchst, Bergen-Enkheim, Seckbach, Riederwald, Fechenheim, Preungesheim und Berkersheim)
Telefon: +49 69 212-44192(Innenstadt, Altstadt, Bahnhofsviertel und Werbeveranstaltungen (alle Stadtteile))
Telefon: +49 69 212-44194(Innenstadt, Altstadt, Bahnhofsviertel und Werbeveranstaltungen (alle Stadtteile))
Telefon: +49 69 212-77419(Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Harheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Gallus, Europaviertel, Gutleutviertel)
Telefon: +49 69 212-44196(Schwanheim, Niederrad, Oberrad, Goldstein, Sachsenhausen, Flughafen, Gateway Gardens, Griesheim und Nied)
E-Mail: scv@stadt-frankfurt.de
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Umzug, Fastnacht, Umzüge, Veranstaltung, Volksfest, Genehmigung, Kerb, Veranstaltungsgenehmigung, Fasching