Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Willingen (Upland)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Mühlenberg (hinter dem Rathaus)
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Montag - Donnerstag 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Märkte, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung, Standplatz, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung