Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Gudensberg - Ordnungsamt Chattengau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Keine Lust auf Wartezeiten? Dann nutzen Sie unsere Terminreservierung für einen Besuch im Rathaus:
Kontakt
Telefon Festnetz: 00495603 933166
E-Mail: ordnungsamt@stadt-gudensberg.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Genehmigung, Flohmarkt, Ordnungsamt, Ausnahmegenehmigung, Märkte, Standplatz, Standplatzgenehmigung