Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Frielendorf - Bürgerservice - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
Postfach
34621 Frielendorf
Kontakt
Kontaktperson
Frau Liane Kuchar
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
E-Mail: liane.kuchar@frielendorf.de
Telefon Festnetz: 05684 9999-13
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Märkte, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung