Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Borken - Ordnungs-, Sozial- und Sonderverwaltung Abteilung II
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Di: für den Publikumsverkehr geschlossen
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stephan Wassmuth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05682 808-120
Fax: 05682 808-165
E-Mail: StephanWassmuth@borken-hessen.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Ordnungsamt