Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Borken - Ordnungs-, Sozial- und Sonderverwaltung Abteilung II
Adresse
Hausanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Di: für den Publikumsverkehr geschlossen
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stephan Wassmuth
Hausanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)E-Mail: StephanWassmuth@borken-hessen.de
Telefon Festnetz: 05682 808-120
Fax: 05682 808-165
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Märkte, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Standplatz, Straßenverkauf, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung