Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Nentershausen - Gewerbe-, Ordnungs- und Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Es sind öffentliche Parkplätze vorhanden. Von dort aus ist das Rathaus ca. 2 Min. (Fußweg) entfernt.
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz Nentershausen
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund Linien 260 und 315
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Märkte, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung