Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr Mi.: 15:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marita Pfromm
Telefon Festnetz: 06674 9210-60
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Standplatz, Flohmarkt, Ordnungsamt, Märkte, Standplatzgenehmigung, Ausnahmegenehmigung, Straßenverkauf