Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Poppenhausen - Tourismusangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silvia Kern
Frau Martina Schleicher
Hausanschrift
E-Mail: m.schleicher@poppenhausen-wasserkuppe.de
Telefon Festnetz: 06658 96000
Fax: 06658 9600-22
Frau Andrea Müller
Hausanschrift
E-Mail: a.mueller@poppenhausen-wasserkuppe.de
Fax: 06658 9600-22
Telefon Festnetz: 06658 9600-13
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Genehmigung, Flohmarkt, Ordnungsamt, Ausnahmegenehmigung, Märkte, Standplatz, Standplatzgenehmigung