Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Lauterbach (Hessen) - Stadtleben/Tourismus
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Berliner Platz
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
April bis Oktober:
Montag 10:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 10:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 10:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Samstag 11:00 - 13:00 Uhr
November bis März:
Dienstag 10:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 10:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Fremdenverkehr, Sehenswürdigkeiten, Stadtführung, Stadtmühle, Tourismus, Tourist-Center, Unterkünfte, Urlaub, Verkehrsbüro
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Standplatz, Ordnungsamt