Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Weilburg - FD 3.4 Grundstücke und Immobilien
Adresse
Postanschrift
Postfach 1420
35774 Weilburg
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 250
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Märkte, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung