Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Team 2.1 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 206
- Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 120/125
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Märkte, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung