Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Breitscheid
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 15:30 Mittwoch u. Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Breitscheid
Empfänger: Gemeinde Breitscheid
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 3.1 - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 15:30 Mittwoch u. Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Breitscheid
Empfänger: Gemeinde Breitscheid
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Standplatz, Ordnungsamt