Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Bischoffen - FB 1 - Ordnung, Verkehr, Gewerbe und Soziales
Adresse
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr
Die Gemeindeverwaltung ist zu den genannten Öffnungszeiten erreichbar und ohne vorherige Terminvereinbarung besuchbar. Für individuelle Termine mit einem der Sachbearbeiter können selbstverständlich weiterhin auch Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Kauß
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Standplatz, Ordnungsamt