Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Lich

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1253

    35420 Lich

    Hausanschrift

    Unterstadt 1

    35423 Lich

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: vor dem Eingang Kirchenplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung:

    • Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
    • Donnerstag: zus. 14:00 - 18:00 Uhr

    Sprechzeiten des Bürgerbüros:

    • Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
    • Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
    • Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06404 806-0

    Telefax: 06404 806-224

    E-Mail: info@lich.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst I.1 -Verwaltungsservice-

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1253

    35420 Lich

    Hausanschrift

    Unterstadt 1

    35423 Lich

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: vor dem Eingang Kirchenplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung:

    • Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
    • Donnerstag: zus. 14:00 - 18:00 Uhr

    Sprechzeiten des Bürgerbüros:

    • Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
    • Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
    • Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06404 806-0

    Telefax: 06404 806-224

    E-Mail: info@lich.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Standplatz, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Märkte, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)