Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Heuchelheim a. d. Lahn - Abteilung III - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt an der Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Bauch
Herr Michael Landschek (Leiter Ordnungsamt)
Frau Jasmin Wagner (stellv. Leiterin Ordnungsamt)
Frau Katja Noack
Herr Rolf-Martin Barth
Frau Alexandra Predanic
Internet
Stichwörter
Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Ordnungsamt