Veranstaltung
    99089001000000

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Butzbach - Fachgebiet 2.3 - Stadt-und Kulturmarketing, Tourismus und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Färbgasse 16
    35510 Butzbach

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Butzbach - Fachgebiet 1.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1
    35510 Butzbach

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6033 995173

    Weitere Informationen

    Behindertenparkplätze und Zugang zum Aufzug auf der Rückseite aus Richtung Kugelherrenstraße

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Märkte, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Standplatz, Straßenverkauf, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019