Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Butzbach - [2.40] Kultur, Tourismus & Veranstaltungsmanagement

    Adresse

    Postanschrift

    Färbgasse 16

    35510 Butzbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Butzbach - [1.20] Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    35510 Butzbach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Behindertenparkplätze und Zugang zum Aufzug auf der Rückseite aus Richtung Kugelherrenstraße

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Genehmigung, Standplatz, Flohmarkt, Ordnungsamt, Märkte, Standplatzgenehmigung, Ausnahmegenehmigung, Straßenverkauf

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de