Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Butzbach - Fachgebiet 2.3 - Stadt-und Kulturmarketing, Tourismus und Veranstaltungen
Adresse
Hausanschrift
Färbgasse 16
35510 Butzbach
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6033 995-382
Gemeinde Butzbach - Fachgebiet 1.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 1
35510 Butzbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 -12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 6033 995173
Weitere Informationen
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Märkte, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Standplatz, Straßenverkauf, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung