Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Heusenstamm
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Parkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesenbornweg
Linien:- Bus: Linie 651
- Bus: Linie OF-30
- Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
Linien:- S-Bahn: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Kontakt
Telefon: 06104 607-0
E-Mail: sekretariat@heusenstamm.de
Internet
Stadt Heusenstamm - Fachdienst Sport, Kultur und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Parkplatz: Im Herrngarten 1
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesenbornweg
Linien:- Bus: Linie 651
- Bus: Linie OF-30
- Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
Linien:- S-Bahn: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Märkte, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung