Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 5.1 - Sicherheit & Ordnung, Brandschutzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Montmelianer Platz 4
64739 Höchst i. Odw.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06163 708-60
Telefon Festnetz: 06163 708-61
Telefon Festnetz: 06163 708-62
Fax: 06163 708-32
E-Mail: dgiess@hoechst-i-odw.de
E-Mail: dzessin@hoechst-i-odw.de
E-Mail: golbert@hoechst-i-odw.de
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Märkte, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Standplatz, Straßenverkauf, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung