Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Sulzbach (Taunus) - Sicherheit und Ordnung / Bestattungen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Öffentliche Verkehrsmittel
Linien:- Bus: Linie Linie 253
- Regionalbahn: Linie RB 11
- S-Bahn: Linie S 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag keine Sprechstunde.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Standplatz, Ordnungsamt