Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Sinntal - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06664 80-115
Telefon Festnetz: 06664 80-116
Telefon Festnetz: 06664 80-114
Fax: 06664 80-121
E-Mail: ordnungsamt@sinntal.de
Kontaktperson
Frau Monja Heidl (Sachbearbeiterin Ordnungs-/Gewerbeamt)
Herr Marcel Riedl (Sachbearbeiter Ordnungsamt/Hilfspolizist)
Postanschrift
Am Rathaus 11
36391 Sinntal
Fax: 06664 80-121
Telefon Festnetz: 06664 80-114
E-Mail: ordnungsamt@sinntal.de
Frau Annika Schneider (Sachbearbeiterin Ordnungsamt/Brandschutz)
Frau Katrin Stehling (Leiterin der Ordnungs-und Sozialverwaltung)
Postanschrift
Am Rathaus 11
36391 Sinntal
Telefon Festnetz: 06664 80-116
Fax: 06664 80-121
E-Mail: ordnungsamt@sinntal.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Genehmigung, Flohmarkt, Ordnungsamt, Ausnahmegenehmigung, Märkte, Standplatz, Standplatzgenehmigung