Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Ronneburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06184 9276-0
Fax: 06184 9276-20
Kontaktperson
Frau Babette Matzner
Frau Silke Wilde
E-Mail: jugendpflege@ronneburg.eu
Frau Anastasia Baumbach
Telefon Festnetz: 06184 927623
E-Mail: anastasia.baumbach@ronneburg.eu
Frau Karin Jung
Fax: 06184 927620
E-Mail: karin.jung@ronneburg.eu
Telefon Festnetz: 06184 9276-12
Telefon Festnetz: 06184 927619
Frau Katharina Meister
E-Mail: katharina.kunz@ronneburg.eu
Telefon Festnetz: 06184 9276-25
Frau Sabrina Andre
E-Mail: sabrina.andre@ronneburg.eu
Telefon Festnetz: 06184 927621
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Genehmigung, Flohmarkt, Ordnungsamt, Ausnahmegenehmigung, Märkte, Standplatz, Standplatzgenehmigung